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Geräteprüfung / E-Check (DGUV) - Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

  • Prüfung aller elektrischen Betriebsmittel
  • Prüfung des Energieverbrauchs
  • Erstellung einer rechtssicheren Dokumentation nach DGUV V3
  • Ausführliche fachliche Beratung

Oder rufen Sie uns an unter: 09151 / 9643977

Prüfung nach Instandsetzung oder Änderung sowie Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte

Warum Prüfen? Jeder Betreiber einer Elektroanlage muss "im Falle eines Falles" nachweisen, dass er seinen Betreiberpflichten nachgekommen ist, andernfalls droht ein immenses Haftungsrisiko. Als Betreiber einer Elektroanlage ist jeder anzusehen, in dessen Verantwortungsbereich sich eine Elektroanlage befindet:

 Die Einhaltung der Betreiberpflichten ist nicht nur bürokratische Pflichterfüllung - sie schützt Menschenleben, vermindert wirtschaftliche Schäden (Brandschutz, Personenschutz). Die Prüfung der ortsveränderlichen Geräte gilt als Nachweis für die elektrische Sicherheit. Dies wird auch von Ihrem Versicherer gefordert.

Was ist zu prüfen?

Der Prüfung unterliegen alle ortsveränderlichen Betriebsmittel, die ohne Werkzeug vom elektrischen Netz getrennt werden können, wie z.B.:

  • Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen
  • Leitungsaufroller
  • Anschlussleitungen mit Stecker
  • Mobile Verteiler
  • Elektrische Maschinen, wie Bohr-, Schleif- und Trennmaschinen
  • Elektromotorgeräte
  • Staubsauger
  • PC, Monitore, Drucker, Hub, Faxgeräte, Kopierer
  • Laborgeräte
  • Geräte der Unterhaltungs-, Informations- und Kommunikationstechnik
  • Leuchten
  • Strahler
  • Wärme- und Küchengeräte
  • Ortsveränderliche Schutzeinrichtungen

Prüfnormen

  • DGUV V3 - DIN VDE 0100-600
  • DGUV V3 - DIN VDE 0105-100
  • DGUV V3 - DIN VDE 0701/0702
  • DGUV V3 - DIN VDE 0751-1 / EN 62353
  • DGUV V3 DIN VDE 0113-1 DIN EN 60204-1
  • ASR A3.4/7 DIN VDE 0108-100 / EN 50172
  • DGUV V3 - DIN VDE 0544-4 DIN EN 60974-4

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Ich stehe Ihnen gerne bei der Planung, Prüfung und beim sicheren Betrieb Ihrer elektrischen Anlagen zur Seite, erstelle neutrale Gutachten und berate Sie umfassend bei der Beseitigung etwaiger Mängel sowie bei der Ertüchtigung bestehender Anlagen.

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FAQ

Frequently Asked Questions

Q : Wie oft wird geprüft?

Der Gesetzgeber sieht eine regelmäßige Prüfung vor.

- Vor der ersten Inbetriebnahme
- Nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme
- In bestimmten Zeitabständen (regelmäßige Prüfung)

Q : Was ist zu prüfen?

Alle Geräte und Anlagen in öffentlichen oder gewerblichen Einrichtungen, die mit Netzspannung betrieben werden. Dazu zählen:

- Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

- Ortsfeste elektrische Betriebsmittel

- Elektrische Anlagen (stationär oder nicht stationär)

- Elektrische Maschinen

Q : Wer darf prüfen?

Grundsätzlich darf nur eine zur Prüfung befähigte Person, also eine Elektrofachkraft (EFK) prüfen.
In eingeschränkter Form dürfen auch elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) prüfen.

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